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Anforderungen an die Qualifikation von Energieberatern
Grundqualifikation
Die erforderliche Grundqualifikation wird bei folgenden Personengruppen anerkannt:
Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur
(einschließlich Innenarchitektur), Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung,
Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik sowie Energietechnik;
Personen mit einem Hochschulabschluss in einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen
Fachrichtung, wenn ein Ausbildungsschwerpunkt auf einem der vorgenannten Gebiete liegt. Hierzu
zählen auch Wirtschafts-ingenieure mit einem der genannten Ausbildungsschwerpunkte;
Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe
oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen;
Handwerksmeister der zulassungsfreien Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Handwerke;
staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der
Gebäudehülle, von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder von Lüftungs- und
Klimaanlagen umfasst.