Energieberatung  	BAFA & DENA  	Fördermittel (KFW) 	Wirtschaftslichkeitsberechnung 	Solarfachberater
© MICO-Webdesign 2025 Impressum Zurück
Anforderungen an die Qualifikation von Energieberatern
Grundqualifikation
Die erforderliche Grundqualifikation wird bei folgenden Personengruppen anerkannt:
Personen mit berufsqualifizierendem Hochschulabschluss in den Fachrichtungen Architektur (einschließlich Innenarchitektur), Hochbau, Bauingenieurwesen, Technische Gebäudeausrüstung, Physik, Bauphysik, Maschinenbau, Elektrotechnik sowie Energietechnik;
Personen mit einem Hochschulabschluss in einer anderen technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung, wenn ein Ausbildungsschwerpunkt auf einem der vorgenannten Gebiete liegt. Hierzu zählen auch Wirtschafts-ingenieure mit einem der genannten Ausbildungsschwerpunkte;
Personen, die für ein zulassungspflichtiges Bau-, Ausbau- oder anlagentechnisches Gewerbe oder für das Schornsteinfegerwesen die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle erfüllen;
Handwerksmeister der zulassungsfreien Bau-, Ausbau- oder anlagentechnischen Handwerke;
staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, deren Ausbildungsschwerpunkt auch die Beurteilung der Gebäudehülle, von Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen oder von Lüftungs- und Klimaanlagen umfasst.