Unter welchen Voraussetzungen können Sie einen Zuschuss aus dem CO2-Gebäudesanierungsprogramm beantrage

- Eigentümer (natürliche Personen) von selbst genutzten oder vermieteten Ein- und Zweifamilienhäusern
- Eigentümer von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohneigentumsgemeinschaften