
Achtung! Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern: Wenn Ihr Sachverständiger die Beratungs- und Planungsleistungen bei Ihren Sanierungsmaßnahmen durch eine fachgerechte Baubegleitung ergänzt, so können Sie ab sofort für diese Maßnahmen zusätzlich einem Zuschuss für Baubegleitung beantragen. Dies gilt für Vorhaben, die das Neubau-Niveau nach Energieeinsparverordnung (EnEV) oder besser erreichen, sowohl in der Kredit- als auch der Zuschussvariante. Details hierzu haben wir Ihnen unter Zuschussvariante/Kategorie A. Neubau Niveau (EnEV)/Zuschuss für Baubegleitung zusammengestellt.
Sanierer bekommen bald mehr Geld vom Staat